Unsere Mandanten* in komplexen Situationen und Fragestellungen zu begleiten und zu unterstützen und praktische und rechtssichere Lösungen zu finden, das ist unsere Handlungsmaxime.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Beratung von Unternehmen und vermögenden Privatpersonen in den Themenbereichen Vermögensnachfolge, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Familienrecht sowie Immobilienrecht.
Seit mehr als 20 Jahren begleiten wir Menschen in herausfordernden Lebenssituationen sowie Unternehmen bei umfassenden Aufgabenstellungen, das war und ist unsere Leidenschaft.
Durch die breit gefächerte Spezialisierung in unserem Team sind wir in der Lage, Sie bei Ihren individuellen Fragestellungen zu unterstützen.
Aufgrund der Zulassung von zwei Kollegen aus unserem Team zur schweizerischen Rechtsanwaltschaft und unserem weiteren Kanzleisitz in Zürich in der Schweiz ist es uns jederzeit möglich, Sie auch bei grenzüberschreitenden wirtschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen zu beraten.
In Kooperation mit:
Die Schwerpunkte unserer Beratung liegen in der Gestaltung von rechtlichen und steuerrechtlichen Sachverhalten im Unternehmensbereich wie auch im Privatvermögen.
Mögliche Auswirkungen des Jahres Steuergesetzes 2022
Verfasser: Rechtsanwalt Elmar Uricher
Wann ist es sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen? Insbesondere wenn Minderjährige oder Kinder mit Behinderung erben. Aber es gibt auch andere Fälle.
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Reiche und Unternehmer können über eine Familienstiftung ihr Vermögen langfristig zusammenhalten. Doch auch wer selbst keine Stiftung gründet, kann Gutes tun und dadurch Erbschaftsteuer sparen.
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