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Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen
Wann eine Steuererklärung erforderlich ist
Wenn Vermögen durch Schenkung oder von Todes wegen (aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund letztwilliger Verfügung, d.h. Testament oder Erbvertrag) auf einen Beschenkten bzw. Erwerber übergeht, ist zu prüfen, ob eine Erbschaftsteuererklärung oder Schenkungsteuererklärung abzugeben ist.
Nach § 30 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) ist jede Schenkung sowie jeder Erwerb von Todes wegen vom Beschenkten bzw. von jedem Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten gegenüber dem zuständigen Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzamt anzuzeigen. Bei einer Schenkung ist zur Anzeige auch der Schenker verpflichtet. In gewissen Fällen kann die Anzeigepflicht entfallen (z.B., wenn eine Schenkung notariell beurkundet wurde). Die Anzeigepflicht ist sorgfältig zu prüfen. Insbesondere bei Geldschenkungen wird die Anzeigepflicht oftmals übersehen.
Aufforderung durch das Finanzamt
Das zuständige Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzamt wird anschließend gegebenenfalls die Beteiligten unter Fristsetzung zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung oder Schenkungsteuererklärung auffordern.
Häufige Risiken ohne fachliche Beratung
Die Gefahr, durch Unkenntnis steuerliche Vergünstigungen zu übersehen und eine zu hohe Steuer auszulösen, ist entsprechend groß. Eine rechtzeitige, fachkundige Beratung schafft hier Sicherheit.
So unterstützen wir Sie bei der Steuererklärung
Unsere Kanzlei unterstützt Sie von der ersten Prüfung bis zur fristgerechten Abgabe der Erbschaftsteuererklärung oder Schenkungsteuererklärung. Wir prüfen zunächst, ob eine Anzeigepflicht besteht. Anschließend erstellen wir sogfältig die entsprechende Erklärung. Dabei achten wir auf alle relevanten Steuervergünstigungen, um unnötige Belastungen zu vermeiden und die steuerliche Gestaltung zu optimieren.
Besondere Anforderungen bei Immobilien und Grundvermögen
Sobald Grundvermögen Teil des Nachlasses oder der Schenkung ist, so muss neben der Erbschaftsteuererklärung oder Schenkungsteuererklärung eine Erklärung zur Feststellung des sogenannten Bedarfswerts, also des Grundbesitzwerts, abgegeben werden. Der Wert des Grundvermögens muss dabei gesondert festgestellt werden, da er die Grundlage für die Berechnung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer bildet. Für jedes vererbte oder verschenkte Grundstück ist hierfür eine eigene Feststellungserklärung erforderlich.
Welches Finanzamt ist zuständig?
Für die Feststellung inländischer Grundbesitzwerte ist das sogenannte Lagefinanzamt zuständig, also das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Daraus folgt, dass z. B. das Finanzamt Konstanz das zuständige Feststellungsfinanzamt (z. B. für ein sich in Konstanz befindliches durch Schenkung übertragenes Grundstück) ist und das Finanzamt in Villingen-Schwenningen das zuständige Schenkungsteuerfinanzamt ist. Das Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzamt müssen daher nicht unbedingt deckungsgleich sein.
Bewertungsverfahren für Immobilien
Für die erbschaft- und schenkungsteuerliche Bewertung von bebauten Grundstücken sieht das Bewertungsgesetz drei Bewertungsverfahren vor, deren Anwendbarkeit vom Gebäudetyp abhängt: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.
Steueroptimierte Nachfolgeplanung für Ihr Vermögen
Bestenfalls begleiten wir Sie bereits im Vorhinein bei der Umsetzung Ihrer Vermögensnachfolge. Hierbei entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen ein rechtssicheres und steueroptimiertes Konzept für Ihre Vermögens- und Unternehmensnachfolge, das gleichzeitig den Familienfrieden wahren soll. Eine fundierte steuerliche Wertermittlung der zu übertragenden Immobilien ist für jede Nachfolgeplanung unerlässlich. Erst auf Grundlage dieser ermittelten Werte kann ein Konzept für eine steuerlich optimierte Nachfolgeregelung erstellt werden, das die Nutzung von Steuerbefreiungen und persönlichen Freibeträgen ermöglicht und die Schenkungsteuerbelastung reduziert oder sogar vollständig vermeidet.
Kompetente Unterstützung für Ihre Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
Die Erbschafts- und Schenkungsteuererklärung ist komplex. Mit unserer umfassenden Erfahrung in diesem sensiblen Bereich stehen wir Ihnen mit individueller Beratung zur Seite und übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt.