Skip to main content

Erbrecht

Wir bieten umfassende Beratung und Unterstützung im Erbrecht und begleiten Sie professionell bei der Nachlassabwicklung, um Kosten und Zeit zu sparen und die Handlungsfähigkeit der Erben sicherzustellen. Unser Service umfasst die Beantragung von Erbscheinen und Europäischen Nachlasszeugnissen, um Ihre Erbenstellung auch bei Auslandsvermögen nachzuweisen.

Wir entwerfen Erbauseinandersetzungsvereinbarungen und bieten steuerliche Beratung, um Erbengemeinschaften gerecht und effizient aufzulösen. Bei Pflichtteilsstreitigkeiten unterstützen wir Sie sowohl bei der Geltendmachung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen. Wir helfen Ihnen auch, erbrechtliche Ansprüche durchzusetzen, insbesondere bei unklar formulierten Testamenten.

Als erfahrene Testamentsvollstrecker sichern wir Ihren letzten Willen und verhindern Erbstreitigkeiten. Unsere Testamentsvollstreckung empfiehlt sich besonders bei komplexen Nachlässen, Auslandsbezug oder der Beteiligung von Minderjährigen.

Umfassende Beratung in erbrechtlichen Angelegenheiten


Nachlassabwicklung

Eine professionelle Begleitung der Nachlassabwicklung spart Kosten und Zeit. Insbesondere die rasche Analyse der erbrechtlichen Grundlagen ist dabei wichtig. Nur so werden die Erben zügig in die Lage versetzt, Handlungsfähigkeit über den Nachlass zu erlangen.

Erbschein/Europäisches Nachlasszeugnis

Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis über Ihre Erbenstellung. Sofern sich keine Vermögenswerte im Ausland befinden, ist der deutsche Erbschein ausreichend, um sich als Erbe bei verschiedenen Rechtsgeschäften, insbesondere gegenüber Banken, dem Grundbuchamt oder anderen Behörden, als Rechtsnachfolger ausweisen zu können. Sobald im Ausland Nachlassvermögen vorhanden ist, bedarf es oftmals der Beantragung eines Europäischen Nachlasszeugnisses, das – wie der Erbschein – einen Nachweis der Erbenstellung darstellt. Wir begleiten Sie von der Beantragung bis zur Erlangung des Erbscheins oder des Europäischen Nachlasszeugnisses. Zudem begleiten wir Sie auch im Rahmen eines streitigen Erbscheinverfahrens.

Entwurf von Erbauseinandersetzungsvereinbarungen einschließlich steuerlicher Beratung

Wird ein Erblasser von mehreren Erben beerbt, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Dabei verwaltet die Erbengemeinschaft zunächst den Nachlass und begleicht etwaige Verbindlichkeiten. Gerne begleiten wir Sie bei der Erbauseinandersetzung, d.h. bei der Teilung des Nachlasses. Dabei gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten: Es können Erbteile oder auch einzelne Nachlassgegenstände, wie Immobilien, an die Miterben übertragen werden. Darüber hinaus kann zwischen den Miterben auch eine Abschichtungsvereinbarung getroffen werden, bei der alle Miterben gegen Abfindung aus der Erbengemeinschaft ausscheiden. Der verbleibende Miterbe wird dann alleiniger Eigentümer des Nachlasses. Gerne begleiten wir Sie bei der rechtlichen und steuerrechtlichen Gestaltung der Erbauseinandersetzung und entwerfen für Sie einen Erbauseinandersetzungsvertrag.

Pflichtteilsstreitigkeiten, Entwicklung von Pflichtteilsvermeidungsstrategien

Der Pflichtteil stellt eine Mindestteilhabe am Nachlass des Erblassers für die nächsten Angehörigen dar. Die Abwehr und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen bedürfen fundierter Kenntnisse im Erbrecht. Gerne begleiten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteils-/Pflichtteilsergänzungsansprüche oder helfen Ihnen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen von Pflichtteilsberechtigten.

Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche

Insbesondere Laientestamente lassen häufig eine Auslegung des Testaments zu, weil der letzte Wille zu unbestimmt gefasst wurde. Gerade in diesen Fällen können wir aus unzähligen Verfahren mit unserem Wissen helfen, die erbrechtlichen Ansprüche durchzusetzen.

Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung ist ein zentrales Mittel der Nachfolgegestaltung. Die Anordnung von Testamentsvollstreckung und die Einsetzung eines erfahrenen und kompetenten Testamentsvollstreckers kann das Vermögen sichern und Erbstreitigkeiten vorbeugen.

Als langjährige und erfahrene Testamentsvollstrecker sind wir nicht nur erprobt in der Durchführung von Testamentsvollstreckungen, sondern wissen auch, wie diese in einem Testament oder Erbvertrag ausformuliert sein muss, damit der letzte Wille durch den Testamentsvollstrecker umgesetzt werden kann. Die Testamentsvollstreckungsanordnung empfiehlt sich insbesondere bei komplexen Nachlässen, einer Mehrheit von Erben, bei Auslandsbezug, bei Unerfahrenheit der Erben sowie der Beteiligung von Minderjährigen am Nachlass.


Erbrecht: Beratung anfordern.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

+49 7531 36558 0
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Durch Klick auf "Einverstanden" werden alle Cookies und Dienste aktiviert, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind. Weitere Cookies und Dienste werden genutzt, um externe Inhalte anzeigen und die Zugriffe auf unsere Website analysieren zu können. Um keine Einwilligung zu erteilen oder die Nutzung von Cookies zu personalisieren, nutzen Sie die "Datenschutzeinstellungen".