Erbrecht
Wir bieten umfassende Beratung und Unterstützung im Erbrecht und begleiten Sie professionell bei der Nachlassabwicklung, um Kosten und Zeit zu sparen und die Handlungsfähigkeit der Erben sicherzustellen. Unser Service umfasst die Beantragung von Erbscheinen und Europäischen Nachlasszeugnissen, um Ihre Erbenstellung auch bei Auslandsvermögen nachzuweisen.
Wir entwerfen Erbauseinandersetzungsvereinbarungen und bieten steuerliche Beratung, um Erbengemeinschaften gerecht und effizient aufzulösen. Bei Pflichtteilsstreitigkeiten unterstützen wir Sie sowohl bei der Geltendmachung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen. Wir helfen Ihnen auch, erbrechtliche Ansprüche durchzusetzen, insbesondere bei unklar formulierten Testamenten.
Als erfahrene Testamentsvollstrecker sichern wir Ihren letzten Willen und verhindern Erbstreitigkeiten. Unsere Testamentsvollstreckung empfiehlt sich besonders bei komplexen Nachlässen, Auslandsbezug oder der Beteiligung von Minderjährigen.
Umfassende Beratung in erbrechtlichen Angelegenheiten
Nachlassabwicklung
Erbschein/Europäisches Nachlasszeugnis
Entwurf von Erbauseinandersetzungsvereinbarungen einschließlich steuerlicher Beratung
Pflichtteilsstreitigkeiten, Entwicklung von Pflichtteilsvermeidungsstrategien
Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche
Testamentsvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung ist ein zentrales Mittel der Nachfolgegestaltung. Die Anordnung von Testamentsvollstreckung und die Einsetzung eines erfahrenen und kompetenten Testamentsvollstreckers kann das Vermögen sichern und Erbstreitigkeiten vorbeugen.
Als langjährige und erfahrene Testamentsvollstrecker sind wir nicht nur erprobt in der Durchführung von Testamentsvollstreckungen, sondern wissen auch, wie diese in einem Testament oder Erbvertrag ausformuliert sein muss, damit der letzte Wille durch den Testamentsvollstrecker umgesetzt werden kann. Die Testamentsvollstreckungsanordnung empfiehlt sich insbesondere bei komplexen Nachlässen, einer Mehrheit von Erben, bei Auslandsbezug, bei Unerfahrenheit der Erben sowie der Beteiligung von Minderjährigen am Nachlass.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
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