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Stiftungsrecht

Ob gemeinnützig oder privatnützig, wir unterstützen Sie national und international, auch in Liechtenstein, Luxemburg und der Schweiz.

Wir bieten spezialisierte steuerliche Beratung für Stiftungen, insbesondere Familienstiftungen, und nutzen die Gestaltungspotenziale von Auslandsstiftungen. Zudem beraten wir Stiftungsvorstände in ihren Pflichten und Haftungsfragen sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Unsere Expertise erstreckt sich auch auf Trusts im internationalen Kontext, insbesondere bei der Nachfolgeplanung und Besteuerung in Deutschland. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei der Asset Protection zur Sicherung Ihres Vermögens vor dem Zugriff Dritter.

Von der Stiftungsgründung bis zur laufenden Betreuung


Gründung und Beratung von Stiftungen

Wir beraten bei der Gründung von gemeinnützigen wie auch privatnützigen Gesellschaften. Auch die Gestaltung von Treuhandstiftungen zählt dazu. Regelmäßig begleiten wir nicht nur nationale Stiftungsgründungen, sondern auch die Gründung von Stiftungen in Liechtenstein, Luxemburg und der Schweiz.

Die Stiftung ist dabei ein interessantes Instrument, um Gutes zu tun, aber auch um die Kontinuität und den Erhalt von Familienunternehmen wie auch Familienvermögen zu sichern.

Immer häufiger wird die Familienstiftung dabei auch zur Asset Protection genutzt, insbesondere um Ansprüche aus dem Eherecht und erbrechtliche Ansprüche der nächsten Generation abwehren zu können.

Steuerliche Beratung von Stiftungen

Zu den Besonderheiten des Steuerrechts bei Stiftungen, insbesondere bei Familienstiftungen, beraten wir sowohl national als auch international. Gerade die Stiftung im Ausland birgt viel Gestaltungspotential für den Stifter und seine Familie.

Beratung von Stiftungsvorständen

Stiftungsvorstände haften für Ihr Tun. Wir beraten und unterstützen Stiftungsvorstände bei Ihrer Tätigkeit und den anfallenden Fragestellungen. Darüber stehen wir auch beratend zur Seite, wenn es darum geht, für die Stiftung Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren.

Trust

Trusts sind im Rechtskreis des Common Law oder z.B. auch in Lichtenstein ein probates Mittel der Nachfolgeplanung. Die Beratung von vorhandenen Trustlösungen sowohl in der internationalen Gestaltung von Nachlässen als auch in Erbfällen, bei denen nach ausländischem Recht ein Trust errichtet wurde, übernehmen wir dabei gerne. Auch zur Frage der Besteuerung in Deutschland stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Vermögensschutz/Asset Protection

Gerne begleiten wir Sie im Rahmen der Abschirmung Ihres (Unternehmens-)Vermögens vor den Zugriffen Dritter (Asset Protection).

Stiftungsrecht: Beratung anfordern.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

+49 7531 36558 0
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