Arbeitsrecht
Im Bereich Arbeitsrecht unterstützen wir Sie umfassend bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Einführung betrieblicher Altersversorgung sowie bei arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Wir beraten Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen und begleiten Sie bei der Rekrutierung neuer Mitarbeitender. Auch beim Thema Betriebsübergang stehen wir sowohl Veräußerern als auch Erwerbern beratend zur Seite, um einen reibungslosen Übergang und den Erhalt der Mitarbeitenden sicherzustellen.
Unsere Beratungsschwerpunkte im Arbeitsrecht
Individualarbeitsrecht
Die Gestaltung von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen ermöglicht dem Arbeitgeber seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und vorteilhafte Regelungen zu treffen. Änderungsvereinbarungen und Aufhebungsvereinbarungen erleichtern die Beendigung von Arbeitsverträgen.
Betriebliche Altersversorgung
Die Einführung einer Betrieblichen Altersvorsorge und vertragliche Gestaltung von entsprechenden Verträgen verfolgt das Ziel, Mitarbeitende an ein Unternehmen zu binden.
Vertretung in Arbeitsgerichtsverfahren
Sollte eine außergerichtliche Lösung einer arbeitsrechtlichen Fragestellung nicht möglich sein, vertreten wir unsere Mandanten auch vor den Arbeitsgerichten.
Beratung von Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat zu allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen
Entscheidungen von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten im arbeitsrechtlichen Bereich sind oft von großer Tragweite für Unternehmen. Insbesondere bei mitbestimmten Unternehmen sind dabei eine Vielzahl von Regelungen zu beachten. Aber auch bei der Restrukturierung von Unternehmen können sich zahlreiche Fallstricke für die Unternehmensleitung ergeben. Wir unterstützen die Geschäftsleitung dabei, diese Maßnahmen erfolgreich und rechtssicher durchführen zu können.
Rekrutierung von Mitarbeitenden
Die Gewinnung von neuen Mitarbeitenden ist ein Zukunftsthema für jedes Unternehmen. Wir zeigen, welche Gestaltungsmöglichkeiten das Arbeitsrecht hier bereithält.
Betriebsübergang
Wir beraten und begleiten sowohl Veräußerer als auch Erwerber einer Unternehmensbeteiligung bei allen Fragestellungen zum Thema Betriebsübergang, insbesondere beim Aufbau von Vertrauen in die neuen Eigentümer, sodass die Mitarbeitenden dem Unternehmen erhalten bleiben.
Arbeitsrecht: Beratung anfordern.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
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