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Steuerrecht

Wir beraten Unternehmen und vermögende Privatpersonen. Unsere Gestaltungsberatung umfasst eine detaillierte Vermögensanalyse und die Entwicklung steueroptimierter Konzepte, um Ihre finanzielle Flexibilität zu gewährleisten.

Wir bewerten Ihr Immobilienvermögen nach dem Bewertungsgesetz, um Erbschafts- und Schenkungsteuerlasten zu minimieren. Unsere Expertise erstreckt sich auf die Erstellung von Erbschafts- und Schenkungsteuererklärungen sowie die strategische Planung der lebzeitigen Vermögensnachfolge.

Unsere erfahrenen Anwälte vertreten Sie in Finanzgerichtsverfahren bis hin zum Bundesfinanzhof. Wir beraten Sie zudem im Umwandlungsteuerrecht bei Unternehmensumstrukturierungen und bieten umfassende Unterstützung bei Wegzugsbesteuerung und grenzüberschreitender Steuerplanung.

Umfassende Steuerrechtsberatung für Unternehmen und vermögende Privatpersonen


Gestaltungsberatung für Unternehmen und vermögende Privatpersonen

Im Rahmen unserer Gestaltungsberatung erfassen wir bei einer Vermögensanalyse das Privat- und Unternehmensvermögen, die bestehende Strukturierung sowie die Finanzierung dieses Vermögens. Dies erfolgt meistens in enger Abstimmung mit den Vermögensverwaltern. Ausgehend von der bestehenden Strukturierung prüfen wir für Sie, ob unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten Optimierungsbedarf besteht, und entwickeln Konzepte zur Steueroptimierung, ohne dabei die Flexibilität und Liquidität des Unternehmens bzw. der Privatperson aus den Augen zu verlieren.

Bewertung von Immobilienvermögen

Die gestiegenen Grundbesitzwerte der vergangenen Jahre bei gleichzeitig unveränderten Steuerfreibeträgen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer bringen ein gesteigertes Erfordernis der Auseinandersetzung mit der Nachfolge in Immobilienvermögen mit sich, insbesondere wenn ansonsten nicht ausreichend liquide Mittel zur Bezahlung der Erbschaft- und Schenkungsteuern zur Verfügung stehen. Ausgangspunkt sollte dabei stets eine valide steuerliche Bewertung des Grundbesitzes sein. Die Bewertung von Grundbesitz nach dem Bewertungsgesetz zählt dabei zu unseren Schwerpunkten.

Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Gerne entwickeln wir für Sie steuerliche Gestaltungen im Rahmen der lebzeitigen Vermögensnachfolge zur Vermeidung oder zur Optimierung von Schenkungsteuern. Eine Steuerberechnung ist im Rahmen unserer Beratung stets die Grundlage für die Entscheidungen unserer Mandanten, wie diese ihr Vermögen auf die nächste Generation übertragen möchten.

Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen

Wir begleiten Sie gerne bei der Erstellung Ihrer Erbschaftsteuererklärung oder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge bei der Erstellung Ihrer Schenkungsteuererklärung.

Finanzgerichtsverfahren

Gerne begleiten wir Sie im Rahmen finanzgerichtlicher Verfahren und können dabei auf langjährige Erfahrung zurückblicken. Wir vertreten Sie dabei vor den Finanzgerichten bis zum Bundesfinanzgerichtshof.

Umwandlungsteuerrecht

Im Rahmen der Umstrukturierung und Umwandlung von Unternehmen sollten die umwandlungsteuerrechtlichen Besonderheiten beachtet werden. URICHER Rechtsanwälte bietet Ihnen umwandlungs-, gesellschafts- sowie umwandlungsteuerrechtliche Expertise aus einer Hand.

Wegzugsbesteuerung

Immer mehr Menschen verlegen temporär oder dauerhaft ihren Sitz ins Ausland. Dabei werden die steuerrechtlichen Implikationen meist nicht gesehen. Wir beraten im Zuge der Wegzugsplanung insbesondere Gestaltungen, wie das private wie auch unternehmerische Vermögen strukturiert werden muss, um eine Wegzugsbesteuerung zu vermeiden. Dabei ist eine frühzeitige Planung besonders wichtig.

Steuerplanung grenzüberschreitend

Menschen, die in mehreren Ländern investiert sind, benötigen sowohl eine globale rechtliche Strukturierung ihres Vermögens als auch eine gesamtheitliche Steuerbetrachtung. Wir stehen Ihnen hierbei beratend zur Seite, damit Sie erfolgreich grenzüberschreitend investieren können.


Steuerrecht: Beratung anfordern.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

+49 7531 36558 0
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