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Vermögensnachfolge

Unser Schwerpunkt liegt auf der maßgeschneiderten und steueroptimierten Nachfolgeplanung. Wir unterstützen Sie bei der lebzeitigen Vermögensnachfolge und der vorweggenommenen Erbfolge, um Vermögenswerte frühzeitig und konfliktfrei zu übertragen.

Unsere Expertise umfasst die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, ob Einzeltestament, Ehegattentestament oder spezielle Lösungen wie Behindertentestamente und Testamente für Patchwork-Familien. Wir bieten rechtliche und steuerliche Beratung für eine sichere Umsetzung Ihrer Wünsche.

In der internationalen Nachlassplanung profitieren Sie von unserer Mitgliedschaft in einem Expertenverbund, der uns Zugang zu spezialisierten Kenntnissen im ausländischen Erbrecht ermöglicht.

Wir begleiten Sie bei der Erstellung von Eheverträgen und der Strukturierung Ihres Vermögens unter rechtlichen und steuerlichen Aspekten. Family Offices unterstützen wir in der Vermögensverwaltung und bei der Implementierung von Family Governance.

Auch bei Fragen zum Zuzug ins Inland oder der Verlagerung Ihres Wohnsitzes ins Ausland stehen wir Ihnen beratend zur Seite, um steuerliche und rechtliche Herausforderungen zu meistern.

Unser ganzheitlicher Beratungsansatz garantiert Ihnen eine sichere und nachhaltige Nachfolgeplanung.

Unsere Vermögensnachfolge-Beratung im Detail


Lebzeitige Vermögensnachfolge und vorweggenommene Erbfolge

Die maßgeschneiderte und steueroptimierte Nachfolgeplanung bildet den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Die lebzeitige Übertragung von Vermögen (vorweggenommene Erbfolge) ist ein probates Mittel in der Gestaltungspraxis, um insbesondere Immobilienvermögen frühzeitig zu verteilen.

Wir verfolgen dabei einen ganzheitlichen Beratungsansatz, der rechtliche und steuerrechtliche Expertise vereint und dabei immer auch die finanzielle Absicherung der Übergeber im Blick hat.

Die lebzeitige Gestaltung der Vermögensnachfolge führt zu Vermeidung von Streitigkeiten unter den Nachfolgern und sichert die wirtschaftliche Zukunft der nachfolgenden Generationen.

Testamente und Erbverträge

Einzeltestamente

Wenn Sie kein Testament oder Erbvertrag errichten, gilt die gesetzliche Erbfolge. Häufig führt die gesetzliche Erbfolge zu unerwünschten Folgen. Daher sollte man sich grundsätzlich nicht auf diese verlassen. Gerne begleiten wir Sie bei der rechtssicheren und steueroptimierten Gestaltung Ihres Testaments. Eine umfassende Analyse der persönlichen Verhältnisse sowie der Vermögenssituation und -strukturierung des Erblassers ist dabei stets die Grundlage.

Ehegattentestament

Wer verheiratet ist, kann gemeinsam mit dem Ehegatten ein Ehegattentestament errichten. Das Ehegattentestament – auch gemeinschaftliches Testament genannt – enthält letztwillige Verfügungen von beiden Ehegatten. Im Vordergrund steht dabei oft die Absicherung des überlebenden Ehegatten, bevor der Nachlass an weitere Erben verteilt wird. Hierbei sind viele Gestaltungen denkbar. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Expertise beratend zur Seite.

Erbverträge

Ein Erbvertrag ist eine vertragsmäßige Verfügung von Todes wegen, die den Erblasser hinsichtlich einer angeordneten Erbeinsetzung, eines angeordneten Vermächtnisses oder einer angeordneten Auflage bindet. Dabei unterscheidet man einseitige Erbverträge, wenn nur der Erblasser Verfügungen von Todes wegen trifft, und zweiseitige Erbverträge, wenn beide Vertragspartner hinsichtlich ihres Nachlasses vertragsmäßige Anordnungen treffen. Erbverträge können auch zwischen nicht ehelichen Lebenspartnern oder zwischen Eltern und Kindern geschlossen werden. Ein Erbvertrag bedarf der notariellen Form. Gerne begleiten wir Sie bei der rechtlichen und steuerrechtlichen Konzeption Ihres Erbvertrags.

Behindertentestament

Unter einem sog. Behindertentestament versteht man ein Testament von Elternteilen eines Kindes mit Behinderung, das besondere Verfügungen bezüglich der Behinderung des Kindes enthält. Dabei wird dem Kind ein bestimmter Anteil des Nachlasses übertragen, ohne dass dadurch die Ansprüche des behinderten (auch erwachsenen) Kindes auf staatliche Unterstützung gemindert werden. Durch Beachtung der rechtlichen Besonderheiten können Eltern erreichen, dass das Vermögen der Familie bzw. der anderen Erben der Eltern erhalten bleibt und ein Zugriff des Sozialhilfeträgers auf dieses Vermögen ausgeschlossen wird.

Testamente für Patchwork-Familien

Bei nicht ausschließlich gemeinsamen Kindern führt die gesetzliche Erbfolge oftmals zu ungewollten Ergebnissen. Daher ist für Patchwork-Familien eine Regelung für den Todesfall durch ein Testament von großer Bedeutung. Gerne begleiten wir Sie im Rahmen der Ausarbeitung Ihres Testaments und unterstützen Sie insbesondere auch bei der Frage, ob eine Verfügungsbeschränkung aufgrund eines bindenden Testaments einer früheren Beziehung besteht.

Internationale Nachlassplanung

In einer globalisierten Welt gibt es immer mehr Berührungspunkte zum Ausland. Solche Berührungspunkte mit Drittstaaten bestehen, sobald der Erblasser selbst oder einer der Erben im Ausland seinen Wohnsitz hat oder sich Vermögensgegenstände (z.B. die Ferienimmobilie) im Ausland befinden. Wir bieten Beratung zur Anwendung der relevanten Doppelbesteuerungsabkommen im Erbrecht sowie zur Anrechnung ausländischer Steuern an. Gerne begleiten wir Sie bei der Entwicklung einer rechtssicheren Gestaltung. Aufgrund unserer Mitgliedschaft in einem internationalen Verbund von Erbrechtsexperten können wir stets auf die Expertise unserer Netzwerkpartner im jeweiligen ausländischen Erbrecht zurückgreifen.

Eheverträge

Schließen Eheleute keinen Ehevertrag, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Frage, ob es eines Ehevertrags bedarf, lässt sich nach einer Bewertung der persönlichen Verhältnisse und der Einkommens- und Vermögensverhältnisse beantworten. Gerne begleiten wir Sie im Rahmen der Ausgestaltung Ihres Ehevertrags und erzielen für eine auf Ihre Interessen maßgeschneiderte Gestaltung.

Strukturierung von Vermögen unter rechtlichen und steuerlichen Aspekten

In Vorbereitung einer durchdachten und erfolgreichen Nachfolgeplanung ist es oftmals zunächst notwendig, eine unter rechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten geeignete Struktur des Vermögens zu entwickeln. Dabei verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz und beraten Sie bei der Strukturierung von Vermögen unter Berücksichtigung aller erb- und familienrechtlichen sowie gesellschafts-, stiftungs- und steuerrechtlichen Gesichtspunkte.

Beratung von Family Offices

Wir stehen Family Offices und den Familienmitgliedern in laufenden rechtlichen und steuerrechtlichen Angelegenheiten beratend zur Seite. Dabei beraten wir im Rahmen der Vermögensverwaltung und bei Investitionen. Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen der Gründung von Familiengesellschaften und Familienstiftungen mit dem Ziel des Erhalts des Familienvermögens und der Absicherung der Familienmitglieder zur Seite. Dabei stehen wir insbesondere bei der Implementierung von Beiräten zur Verfügung und können aufgrund eigener Beiratstätigkeiten auch eine langjährige Erfahrung in die Ausgestaltung von Beiratsstrukturen einbringen. Zudem erarbeiten wir gerne mit Ihnen eine Family Governance, d.h. einen umfassenden Ordnungsrahmen im Familienkreis.

Daneben bieten wir Schulungen für Mitarbeiter von Family Offices, für Familienmitglieder oder für einzelne Organe (Geschäftsführung, Beirat und Aufsichtsrat) an.

Beratung bei Zuzug ins Inland und Wohnsitzverlagerung ins Ausland

Europa und die Welt wachsen immer näher zusammen. Die rechtlichen und steuerrechtlichen Implikationen eines Zuzugs ins Inland oder bei einer Wohnsitzverlagerung ins Ausland sollten dabei genau geprüft werden, um insbesondere erhebliche steuerliche Belastungen zu vermeiden. Gerne stehen wir Ihnen – bei Bedarf auch zusammen mit unseren internationalen Netzwerkpartnern – beratend zur Seite.

Vermögensnachfolge: Beratung anfordern.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

+49 7531 36558 0
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