Gesellschaftsrecht
Im Bereich Gesellschaftsrecht begleiten wir Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens und der Wahl der passenden Rechtsform. Dazu zählt auch die individuelle Gestaltung des Gesellschaftsvertrags.
Wir unterstützen Familienunternehmen über deren gesamten Lebenszyklus hinweg, von der Gründung über die Finanzierung bis hin zur Übergabe oder dem Verkauf. Dazu gehören auch zukunftsorientierte Themen wie Mitarbeiterbindung.
Unser Leistungsspektrum umfasst zudem die Umwandlung und Restrukturierung von Unternehmen sowie die Gestaltung von Holdingstrukturen. Wir beraten rechtlich und steuerrechtlich, um die bestmöglichen Strukturen für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte beraten wir umfassend zu rechtlichen und steuerlichen Fragen sowie zur Haftungsvermeidung. Bei Gesellschafterkonflikten stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite und unterstützen sowohl bei außergerichtlichen Lösungen als auch bei der Prozessführung.
Gründung, Umwandlung, Restrukturierung von Unternehmen
Gründung von Gesellschaften
Beratung von Familienunternehmen
Umwandlungsrecht
Restrukturierung von Gesellschaften, Gestaltung von Holdingstrukturen
Beratung von Geschäftsführern, Vorstand und Aufsichtsrat von Gesellschaften
Gesellschafterkonflikte
Unternehmenskauf und -verkauf (M&A)
Wir begleiten Sie beim Kauf und Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen im Rahmen von Share- oder Asset-Deals. Dabei entwerfen wir für unsere Mandanten stets maßgeschneiderte Unternehmenskaufverträge, die sowohl die rechtlichen, steuerrechtlichen als auch wirtschaftlichen Interessen bestmöglich umsetzen. Wir begleiten Sie bereits bei der Auswahl des richtigen Käufers und geben Ihnen zu jeder Zeit ein ehrliches Feedback. Wir stehen Ihnen während des gesamten Transaktionsprozesses zur Verfügung, beginnend mit der Strukturierung des Vorhabens. Wir begleiten Sie bei der Ausgestaltung der Absichtserklärung und Geheimhaltungsvereinbarung. Im Anschluss daran bringen wir unsere langjährige Erfahrung bei der Durchführung einer Due-Diligence, d.h. der sorgfältigen Prüfung und Analyse eines Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Verhältnisse.
Die Verhandlung und vertragliche Ausgestaltung des Unternehmenskaufvertrags unter rechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten und die sich daran anschließende Unterzeichnung des Vertrags (Signing) stellt die nächste Phase des Transaktionsprozesses dar, bei der wir Ihnen mit unserer fachlichen Kompetenz zur Seite stehen.
Nach Vollzug des Unternehmenskaufvertrags begleiten wir Sie auf Käuferseite bei der Integration des Unternehmens.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
+49 7531 36558 0