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Gesellschaftsrecht

Im Bereich Gesellschaftsrecht begleiten wir Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens und der Wahl der passenden Rechtsform. Dazu zählt auch die individuelle Gestaltung des Gesellschaftsvertrags.

Wir unterstützen Familienunternehmen über deren gesamten Lebenszyklus hinweg, von der Gründung über die Finanzierung bis hin zur Übergabe oder dem Verkauf. Dazu gehören auch zukunftsorientierte Themen wie Mitarbeiterbindung.

Unser Leistungsspektrum umfasst zudem die Umwandlung und Restrukturierung von Unternehmen sowie die Gestaltung von Holdingstrukturen. Wir beraten rechtlich und steuerrechtlich, um die bestmöglichen Strukturen für Ihr Unternehmen zu schaffen.

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte beraten wir umfassend zu rechtlichen und steuerlichen Fragen sowie zur Haftungsvermeidung. Bei Gesellschafterkonflikten stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite und unterstützen sowohl bei außergerichtlichen Lösungen als auch bei der Prozessführung.

Gründung, Umwandlung, Restrukturierung von Unternehmen


Gründung von Gesellschaften

Wir begleiten Sie bei der Wahl der Rechtsform des Unternehmens im Rahmen der Gründung Ihres Unternehmens. Dabei ist die individuelle Gestaltung des Gesellschaftsvertrags von zentraler Bedeutung.

Beratung von Familienunternehmen

Unsere Beratungspraxis erstreckt sich über den gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens. Von der Gründung über die Finanzierung bis hin zur Übergabe an die nächste Generation bzw. eines Verkaufs der Beteiligungen. Dabei liegt unser Schwerpunkt insbesondere auf der Beratung von Familienunternehmen, denen wir nicht nur bei rechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen, sondern auch in wirtschaftlichen Fragestellungen zur Seite stehen. Zudem begleiten wir Sie auch bei sämtlichen Fragestellungen der Zukunft (Arbeitnehmerbeschaffung, Mitarbeiterbindung, etc.).

Umwandlungsrecht

Die Umwandlung von Unternehmen geschieht aus verschiedenen Anlässen. Anlass können steuerrechtliche Überlegungen sein, aber auch das Bedürfnis, die Unternehmensform zu ändern, um die Nachfolger beteiligen zu können, Kapitalgeber aufzunehmen oder sich mit anderen Unternehmen zu verbinden. Wir begleiten dies sowohl rechtlich wie auch steuerrechtlich und helfen unseren Mandanten dabei, optimale Strukturen zu identifizieren.

Restrukturierung von Gesellschaften, Gestaltung von Holdingstrukturen

Im Zuge der Unternehmensnachfolge entsteht häufig die Notwendigkeit der Anpassung der Unternehmensstruktur, insbesondere um rechtlich sowie steuerrechtlich die bestmöglichen Grundlagen für die Nachfolge zu schaffen. Auch die Schaffung von Holdingstrukturen kommt dabei in Betracht.

Beratung von Geschäftsführern, Vorstand und Aufsichtsrat von Gesellschaften

Die vielfältigen Herausforderungen, die den einzelnen Organen von Gesellschaften bei ihrem täglichen Tun begegnen, gehen oftmals einher mit einem Haftungsrisiko sowie rechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen. Gerne schulen wir Sie und entwickeln eine Strategie zur Vermeidung Ihrer persönlichen Haftung und begleiten Sie bei strategischen Entscheidungen (z.B. Digitalisierung, Corporate Governance und Compliance).

Gesellschafterkonflikte

Sowohl bei Familiengesellschaften wie auch in Familienunternehmen mit mehreren Gesellschafterstämmen können Konflikte entstehen, die den Bestand der Gesellschaft gefährden können. Wir begleiten solche Situationen und unterstützen unsere Mandanten mit unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Unternehmen. Dabei begleiten wir Sie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung oder bei der Prozessführung.

Unternehmenskauf und -verkauf (M&A)

Wir begleiten Sie beim Kauf und Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen im Rahmen von Share- oder Asset-Deals. Dabei entwerfen wir für unsere Mandanten stets maßgeschneiderte Unternehmenskaufverträge, die sowohl die rechtlichen, steuerrechtlichen als auch wirtschaftlichen Interessen bestmöglich umsetzen. Wir begleiten Sie bereits bei der Auswahl des richtigen Käufers und geben Ihnen zu jeder Zeit ein ehrliches Feedback. Wir stehen Ihnen während des gesamten Transaktionsprozesses zur Verfügung, beginnend mit der Strukturierung des Vorhabens. Wir begleiten Sie bei der Ausgestaltung der Absichtserklärung und Geheimhaltungsvereinbarung. Im Anschluss daran bringen wir unsere langjährige Erfahrung bei der Durchführung einer Due-Diligence, d.h. der sorgfältigen Prüfung und Analyse eines Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Verhältnisse.

Die Verhandlung und vertragliche Ausgestaltung des Unternehmenskaufvertrags unter rechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten und die sich daran anschließende Unterzeichnung des Vertrags (Signing) stellt die nächste Phase des Transaktionsprozesses dar, bei der wir Ihnen mit unserer fachlichen Kompetenz zur Seite stehen.

Nach Vollzug des Unternehmenskaufvertrags begleiten wir Sie auf Käuferseite bei der Integration des Unternehmens.


Gesellschaftsrecht: Beratung anfordern.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

+49 7531 36558 0
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