Unternehmensnachfolge
Wir stehen Ihnen bei der Planung und Umsetzung Ihrer Unternehmensnachfolge mit umfassender Expertise zur Seite. Wir gestalten Unternehmensnachfolgelösungen für den Fall des plötzlichen Ausfalls des Unternehmers, sei es temporär oder dauerhaft. Die Vorsorge für diesen Fall ist entscheidend für den Fortbestand des Unternehmens und die Absicherung der Familie und Mitarbeiter. Wir zeigen Ihnen optimale Gestaltungswege auf, um diese Sicherheit zu gewährleisten.
Unsere Begleitung erstreckt sich auf alle Nachfolgefragen beim Übergang des Unternehmens oder Ihrer Beteiligung auf die nächste Generation. Eine detaillierte Analyse der Unternehmensstruktur, steuerrechtlichen Rahmenbedingungen und persönlichen Verhältnisse des Unternehmers ist dabei essenziell.
Die Strukturierung und Umsetzung von Familienpools und Familiengesellschaften ist ein weiterer Schwerpunkt. Um das Familienvermögen langfristig zu erhalten, bieten wir Lösungen zur Errichtung von Familiengesellschaften, in die Vermögenswerte eingebracht und Anteile an Familienmitglieder übertragen werden. Gesellschaftsvertragliche Regelungen sichern dabei die Einflussnahme des Übergebers.
Für Unternehmer und Gesellschafter ist der Abschluss von Eheverträgen oft unerlässlich, um das unternehmerische Vermögen im Falle einer Scheidung zu schützen. Wir beraten Sie bei der Erstellung und Abstimmung des Ehevertrags mit dem Gesellschaftsvertrag, um den bestmöglichen Schutz für Ihr Unternehmen zu gewährleisten.
Unsere ganzheitliche Beratung stellt sicher, dass Ihre Unternehmensnachfolge reibungslos und nachhaltig gestaltet wird.
Unsere Beratungsleistungen in der Unternehmensnachfolge
Gestaltung von Unternehmensnachfolgelösungen von Todes wegen
Begleitung von Unternehmensnachfolgeprozessen
Strukturierung und Umsetzung von Familienpools und Familiengesellschaften
Die Nachfolge in Vermögen ist oftmals komplex. Der Übergeber hat oftmals sehr genaue Vorstellungen, wie sein Vermögen nach der Übertragung verwaltet werden soll und welchen Einfluss und Ertrag er sich zurückbehalten möchte. Eine schlichte schenkungsweise Übertragung, auch unter dem Vorbehalt von Nutzungsrechten für den Übergeber (z.B. Nießbrauchrecht), wird diesen Überlegungen oftmals nicht gerecht.
Um das Familienvermögen dauerhaft für die einzelnen Mitglieder einer Familie zu erhalten, bietet sich daher die Errichtung einer Familiengesellschaft (auch Familienpool genannt) an, um das Privat- und/oder Betriebsvermögen zu bündeln. Dabei werden die vorgenannten Vermögenswerte vom Übergeber in eine Familiengesellschaft eingebracht und Anteile an dieser Gesellschaft an Familienmitglieder übertragen. Durch gesellschaftsvertragliche Regelungen kann die dauerhafte Einflussnahme des Übergebers auf das Gesellschafsvermögen gesichert werden.
Vor allem große Immobilienvermögen sind oftmals über viele Generationen gewachsen und sollen nach den Überlegungen des Übergebers den einzelnen Familienmitgliedern langfristig und nachhaltig als Einnahmequelle dienen. Gerne begleiten wir Sie bei der individuellen Ausgestaltung eines Gesellschaftsvertrags Ihrer Familiengesellschaft, auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Eheverträge für Unternehmer und Gesellschafter
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
+49 7531 36558 0