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Einlage des Familienheims in eine (Ehegatten-)GbR ist schenkungsteuerfrei
Der BFH hat mit Urteil vom 04.06.2025 (II R 18/23) eine für die Praxis äußerst erfreuliche Entscheidung getroffen.
Die unentgeltliche Einlage eines Familienheims in eine GbR, an der beide Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind, löst zwar schenkungsteuerlich eine Bereicherung des anderen Ehegatten in Höhe des hälftigen Immobilienwerts aus – diese Bereicherung ist jedoch nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG steuerfrei.
Die Steuerbefreiung für das Familienheim stellt einen zentralen Gestaltungsbaustein in der Vermögens- und Nachfolgeplanung von Ehegatten dar.
Praxisrelevanz der Entscheidung:
Die Entscheidung eröffnet Gestaltungssicherheit bei der Einlage von Familienheimen in Ehegatten-Gesellschaften. Auch solche Strukturen können von der Steuerbefreiung profitieren – ein wichtiges Signal für die vermögens- und nachfolgeorientierte Beratung.
Eine ausführliche Besprechung der Entscheidung sowie Hinweise zu den praktischen Konsequenzen finden Sie in einem Beitrag (€) von Herr Rechtsanwalt Jonas Uricher in der aktuellen Ausgabe der MittBayNot (2026, Heft 1, Seite 94).
Gerne stehen wir Ihnen für weiterführende Fragen rund um Gestaltungen zur Steuerbefreiung des Familienheims zur Verfügung.