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Freibetrag bei Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb) (Heft 10|2024) hat Herr Rechtsanwalt Jonas Uricher die Entscheidung des II. Senat des BFH v. 28.2.2024 - II R 25/21 zum Freibetrag bei Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung kommentiert. Die Anmerkungen von Herrn Rechtsanwalt Jonas Uricher finden Sie im Anschluss an das abgedruckte Urteil des BFH.
Der Entscheidung des BFH lag die Frage zugrunde, auf welche berechtigte Person für die Bestimmung der anwendbaren Steuerklasse und des Freibetrages im Rahmen der Schenkungsteuer bei der Errichtung einer Familienstiftung abzustellen ist. Nach der Entscheidung des BFH ist mit "entferntest Berechtigter" derjenige gemeint, der nach der Stiftungssatzung potentiell Vermögensvorteile aus der Stiftung erhalten soll. Maßgeblich ist dabei die Formulierung des Stiftungszwecks in der Stiftungssatzung.
Link zum Beitrag (€):
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fzerb%2F2024%2Fcont%2Fzerb.2024.378.1.htm&anchor=Y-300-Z-ZERB-B-2024-S-378-N-1
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