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01. Januar 2014
Gutes Tun von Todes wegen
Herr Rechtsanwalt Elmar Uricher
Wer nach seinem Tod noch etwas Gutes bewirken will, kann sein Vermögen gemeinnützigen Vereinigungen vermachen. Wer eine eigene Stiftung gründen will, sollte sich sein Vermögen genau anschauen.
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