Blog
Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen
In der aktuellen Ausgabe (Heft 05|2025) der Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis (ErbR) hat Herr Rechtsanwalt Jonas Uricher die Entscheidung des II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH), Urt. v. 31.7.2024 – II R 20/22 zur Bemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen kommentiert.
Niedrig verzinste Darlehen stellen in der Nachfolge ein beliebtes Mittel dar, insbesondere zur Finanzierung einer Immobilie oder im Rahmen der Unternehmensnachfolge.
Hier ist Vorsicht geboten, was die Entscheidung des BFH zeigt:
Der BFH hat mit Urteil vom 31.07.2024 (II R 20/22) erneut bestätigt: Wenn innerhalb der Familie ein Darlehen zu nicht marktüblichen (niedrigen) Zinsen gewährt wird, ist dies steuerlich als (gemischte) Schenkung anzusehen – mit entsprechenden Folgen.
Besonders interessant: Der BFH widerspricht der Vorinstanz, die pauschal den gesetzlich normierten Zinssatz von 5,5 % bei der Bewertung der Zuwendung des Zinsvorteils ansetzte. Entscheidend sei vielmehr, ob ein marktüblicher Zinssatz feststeht – und das kann auch ohne Nachweis durch den Steuerpflichtigen erfolgen. § 15 Abs. 1 BewG enthält keine aktive Nachweispflicht, sondern knüpft allein an das Feststehen eines anderen Werts an.
Für die Praxis bedeutet dies, dass zur Vermeidung einer Schenkungsteuer auslösenden Zuwendung die Vereinbarung eines marktüblichen Zinssatzes erforderlich ist. Den Nachweis der Marktüblichkeit des Zinssatzes muss der Steuerpflichtige zwar nach dieser Entscheidung des BFH nicht aktiv erbringen, gleichwohl sollte der Steuerpflichtige die Marktüblichkeit durch entsprechende Angebote von Banken sorgfältig dokumentieren.
Fundstelle: ErbR 2025, 404
Link zur Entscheidung (€):
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Ferbr%2F2025%2Fcont%2Ferbr.2025.404.1.htm&anchor=Y-300-Z-ERBR-B-2025-S-404-N-1