Wenn Vermögen durch eine Schenkung auf einen Beschenkten übergeht, sei es eine Geldschenkung, die Übertragung einer Immobilie oder die Zuwendung von Unternehmensanteilen, ist zu prüfen, ob eine Schenkungsteuererklärung abzugeben ist. Gerade in Regionen mit hohen Immobilienwerten, etwa in Konstanz, München, Hamburg oder anderen wirtschaftsstarken Ballungsräumen, kann die steuerliche Belastung beträchtlich ausfallen. Eine fachkundige Beratung ist daher unerlässlich. Wir beraten Mandantinnen und Mandanten dabei bundesweit.